AGB -Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Insider Immobilien Münster
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf die uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
2. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall
2.1. für unseren Nachweis oder unsere Vermittlung einer Kaufvertragsabschlussangelegenheit
2.1.1. 4,76 % inkl. gesetzl. MwSt. beim Umfang bis 300.000,00 €
2.1.2. 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. beim Umfang ab 300.000,00 €
2.1.3. Bei Erbbaurechten wird die Maklergebühr vom Eigentumsverkehrswert des Grundstückes sowie vom Kaufpreis für das Erbbaurecht/Gebäude berechnet.
2.2. bei gewerblichen Mietverträgen
2.2.1. Drei Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. = 3,57 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. für einen Mietvertrag bis zu 5 Jahren
2.2.2. Vier Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. = 4,76 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. ab 6 – 10 Jahren
2.3. bei wohnungswirtschaftlichen Mietverträgen (nur Vermittlungsgebühr)
2.3.1. Zwei Nettomonatsmieten zzgl. MwSt. = 2,38 Mieten inkl. MwSt. für einen Mietvertrag Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
3. Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
4. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
5. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der übrige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
6. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Das o. g. Honorar ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren das Grundstücksgeschäft / der Vertrag abgeschlossen werden sollte.
7. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt, Teilanmietung/Teilkauf.
8. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsunwirksam erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
9. Von einem Vertragsabschluss über eines der uns angebotenen Objekte, auch nach Beendigung des Auftrages, ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Vertragsbedingungen sowie die Vertragspartner sind uns zu nennen.
10. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
11. Soweit im Einzelfall kein abweichender Auftrag erteilt ist, sind wir berechtigt, auch vom Käufer oder Pächter Provision in gleicher Höhe zu verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interessenten zu treffen. Sollte die Provision von diesem nicht zu verlangen sein, bleibt uns gegenüber der Auftraggeber auch insoweit haftbar.
12. Ist uns ein Alleinauftrag zur Vermittlung erteilt, so gilt dieser mangels anderweitiger Abrede für die Dauer von sechs Monaten. Provisionspflichtig sind in diesem Fall Geschäfte mit Partnern, die innerhalb dieser Frist von uns benannt werden, auch wenn das Geschäft erst nach Ablauf der Frist zustande kommt. Während des Laufes dieser Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, Interessenten an uns zu verweisen. Schließt der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist den Vertrag selbst ab, so bleibt er uns gegenüber provisionspflichtig, auch wenn der Interessent schon vor Auftragserteilung bekannt war. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur Mitteilung des Interessenten zuwiderhandelt.
13. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden. Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
14. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (§ 1 HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliche Sondervermögen oder wenn der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist unser Geschäftssitz bzw. Münster.
16. Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
2. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall
2.1. für unseren Nachweis oder unsere Vermittlung einer Kaufvertragsabschlussangelegenheit
2.1.1. 4,76 % inkl. gesetzl. MwSt. beim Umfang bis 300.000,00 €
2.1.2. 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. beim Umfang ab 300.000,00 €
2.1.3. Bei Erbbaurechten wird die Maklergebühr vom Eigentumsverkehrswert des Grundstückes sowie vom Kaufpreis für das Erbbaurecht/Gebäude berechnet.
2.2. bei gewerblichen Mietverträgen
2.2.1. Drei Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. = 3,57 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. für einen Mietvertrag bis zu 5 Jahren
2.2.2. Vier Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. = 4,76 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. ab 6 – 10 Jahren
2.3. bei wohnungswirtschaftlichen Mietverträgen (nur Vermittlungsgebühr)
2.3.1. Zwei Nettomonatsmieten zzgl. MwSt. = 2,38 Mieten inkl. MwSt. für einen Mietvertrag Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
3. Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
4. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
5. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der übrige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
6. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Das o. g. Honorar ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren das Grundstücksgeschäft / der Vertrag abgeschlossen werden sollte.
7. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt, Teilanmietung/Teilkauf.
8. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsunwirksam erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
9. Von einem Vertragsabschluss über eines der uns angebotenen Objekte, auch nach Beendigung des Auftrages, ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Vertragsbedingungen sowie die Vertragspartner sind uns zu nennen.
10. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
11. Soweit im Einzelfall kein abweichender Auftrag erteilt ist, sind wir berechtigt, auch vom Käufer oder Pächter Provision in gleicher Höhe zu verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interessenten zu treffen. Sollte die Provision von diesem nicht zu verlangen sein, bleibt uns gegenüber der Auftraggeber auch insoweit haftbar.
12. Ist uns ein Alleinauftrag zur Vermittlung erteilt, so gilt dieser mangels anderweitiger Abrede für die Dauer von sechs Monaten. Provisionspflichtig sind in diesem Fall Geschäfte mit Partnern, die innerhalb dieser Frist von uns benannt werden, auch wenn das Geschäft erst nach Ablauf der Frist zustande kommt. Während des Laufes dieser Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, Interessenten an uns zu verweisen. Schließt der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist den Vertrag selbst ab, so bleibt er uns gegenüber provisionspflichtig, auch wenn der Interessent schon vor Auftragserteilung bekannt war. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur Mitteilung des Interessenten zuwiderhandelt.
13. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden. Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
14. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (§ 1 HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliche Sondervermögen oder wenn der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist unser Geschäftssitz bzw. Münster.
16. Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/